Newsticker
Wuppertal Newsletter 28.12.2022
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
unser heutiger Newsletter zu folgenden Themen:
1. Bündnis Letzter Freitag Wuppertal – solidarisch und gemeinsam
Aktion am 30.12.2022, Alter Markt Barmen, 16:00 bis 17:30 Uhr
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Der Verein Tacheles beteiligt sich mit anderen Initiativen an dieser Aktion, auf die wir hier hinweisen wollen:
Für Weihnachten zu viel eingekauft? Süßkram übrig?
Du kannst ein wenig mehr einkaufen und es mit anderen teilen?
Das Geld ist knapp und du brauchst Lebensmittel?
Prima, komm vorbei!
Wer hat gibt – wer braucht nimmt.
Außerdem gibt es warme Mahlzeiten und Heißgetränke.
Hier der komplette Aufruf des Bündnisses mit Hinweis auf die weiteren Aktionen:
Bündnis Letzter Freitag Wuppertal:
3 Aktionen - solidarisch durch die Krise
Explodierende Preise bei Lebensmitteln, Strom, Heizkosten...
Viele wissen nicht mehr, wie sie ihren Lebensunterhalt sichern sollen oder die Jahresabrechnungen für Strom und Gas bezahlen können. Das trifft wie immer die Menschen mit einem geringen Einkommen, die Sozialleistungsbeziehenden, und besonders die Alten, Kranken und Menschen mit Behinderungen, die keinen Ausweg aus „lebenslanger“ Not, Elend und bitterster Armut mehr sehen. Die staatlichen Hilfen sind für viele Menschen nicht ausreichend. Bei denen, die es brauchen, kommt viel zu wenig an!
Es wird also Zeit, dass wir aktiv werden, uns selbst helfen und unsere eigenen, solidarischen Strukturen aufbauen. Gleichzeitig müssen wir laut werden, Forderungen aufstellen und aufmerksam machen.
Wir treffen uns immer am letzten Freitag im Monat, um soziale Forderungen auf die Straße zu tragen. Die nächsten 3 Aktionen:
- Freitag, 30.12.2022, 16:00 Uhr:
"Wer hat gibt, wer braucht nimmt" mit Essen für alle - Alter Markt in Barmen, vor Drogerie Müller
Wer etwas hat oder es sich leisten kann, kauft ein wenig mehr (haltbare) Lebensmittel ein oder spendiert Gutscheine für Lebensmittelgeschäfte. Auch weihnachtlicher Süßkram ist willkommen. Dann am Aktionstag einfach mitbringen! Wer braucht, nimmt sich einfach davon!
- Freitag, 27.01.2023, 16:00 Uhr:
Aktion zu Energiearmut beim WSW-Kundencenter am Wall in Elberfeld
- Freitag, 24.02.2023, 16:00 Uhr:
Aktion für ein 0-€-Ticket, am Berliner Platz in Oberbarmen, Endhaltestelle der Schwebebahn
Lasst uns zusammenkommen!
Lasst uns miteinander reden!
Lasst uns aktiv werden!
2.Wohngeldreform: Es muss Alarm geschlagen werden
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Zum 1. Januar 2023 tritt mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz eine umfangreiche Wohngeldreform in Kraft: Das Wohngeld wird um durchschnittlich 190 €/mtl. erhöht und steigt auf rd. 370 € pro Monat. Die Anzahl der Leistungsberechtigten verdreifacht sich von rd. 600.000 auf 2,1 Mio. Menschen. Damit beginnen die Probleme.
1. Keine ausreichende Personalausstattung der Wohngeldämter
Die Wohngeldämter brauchen jetzt schon vielerorts Monate, bis sie einen Wohngeldantrag bearbeiten. Trotz gesetzlicher Verpflichtung in § 17 Abs. 1 SGB I steht leider nicht genug Personal zur Verfügung. Das bedeutet Antragstellende auf Wohngeld werden ziemlich lang auf die Bearbeitung ihres Antrages warten müssen. Ein Bearbeitungszeitraum von deutlich mehr als sechs Monaten ist förmlich garantiert. Hier nun die Materialien zum Gesetzgebungsverfahren: https://t1p.de/nbt2z
Das Wuppertaler Wohngeldamt säuft besonders ab.
2. Anspruch auf vorläufige WoGG-Entscheidung
Neu eingeführt ist ein Anspruch auf vorläufige Zahlung des Wohngeldes (§ 26a Abs. 3 WoGG - N).
In der Praxis wird daher, wenn es eilt, ein Antrag auf vorläufige Entscheidung nach § 26a Abs. 3 WoGG zu stellen sein und im Zweifelsfall nach drei Monaten eine Untätigkeitsklage nach § 75 S. 2 VwGO eingelegt werden müssen. Der Versicherungsbote berichtet, dass zum 01.01.2023 noch nicht einmal eine aktualisierte Software zur Verfügung steht: https://t1p.de/ix2br
3. Umgang der Jobcenter und Sozialämter mit Wohngeld
Keinesfalls ist es zulässig, SGB II oder SGB XII – Leistungen mit Verweis auf Wohngeld einzustellen. Solange Wohngeld nicht zur Auszahlung kommt, müssen die Jobcenter und Sozialämter weiter existenzsichernde Leistungen erbringen. Ich dokumentiere hier einen derartigen Fall aus München: https://t1p.de/zuhwgDer Münchner Fall zeigt exakt wie es nicht gemacht werden darf.
Zudem besteht sogar bis zum 30. Juni 2023 keine Pflicht WoGG als vorrangige Leistung zu beantragen (§ 85 SGB II - N/§ 131 SGB XII - N).
Solange Hilfebedürftigkeit im Sinne SGB II / SGB XII besteht, sollten dringend zunächst die Grundsicherungsleistungen beantragt werden
Dann sollten die potentiell auf WoGG anspruchsberechtigten Personen zur Sicherungen des existenziellen Bedarfes überbrückend SGB II/SGB XII-Leistungen beantragen, denn es ist trotz vorläufiger Leistungsgewährung/
Untätigkeitsklageoptionen mit sehr langen Bearbeitungszeiträumen zu rechnen.
3. Neue Mietobergrenzen für Unterkunftskosten im SGB II und SGB XII bisher nicht vom Jobcenter/Sozialamt bekannt gegeben
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Spätestens alle zwei Jahre müssen die Werte für Unterkunfts- und Heizkosten angepasst werden. In Wuppertal wird sich dabei an dem Mietpreisspiegel orientiert. Der neue Mietpreisspiegel ist draußen. Link hier: https://t1p.de/7vctq
Das bedeutet spätestens zum 01.01.2023 müsste Jobcenter/Sozialamt in Wuppertal ausgehend von dem neuen Mietpreisspiegel die sog. Mietoberwerte anpassen. So aber nicht in Wuppertal.
Hier handelt die Wuppertaler Sozialverwaltung grob fahrlässig bzw. durch die nicht rechtzeitige Anpassung entstehen für die Leistungsberechtigten Nachteile, da sie nicht wissen, in welcher Höhe sie eine Unterkunft anmieten können und gekürzte Mieten werden auch nicht angepasst.
Wenn die Verwaltung es nicht auf die Reihe bekommt, sich an gesetzliche Maßgaben zu halten, darf das nicht zum Nachteil der Leistungsberechtigten sein, daher fordern wir die Verwaltung auf, in der Übergangszeit die Mietobergrenzen um pauschal 10 % zu erhöhen.
4. Ankündigungen: Leitfaden und Gesetzessammlung
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Dann möchten wir ankündigen, dass ein neuer Leitfaden in Arbeit ist. Dieser wird von Harald Thomé herausgegeben und 3 Aktive des Vereins Tacheles schreiben an diesem mit.
Der „Leitfaden Alg II/Sozialhilfe von A-Z“, so der alte Titel und jetzt:
„Leitfaden SGB II/SGB XII - Bürgergeld und Sozialhilfe von A bis Z“ setzt seit Jahrzehnten Standards in der Sozialberatung. Er ist das Ratgeberwerk zum SGB II und SGB XII in einem Band. In ihn fließt unter der Herausgeberschaft von Harald Thomé die langjährige Beratungs- und Schulungspraxis der Autor:innen ein. Beziehende von Sozialleistungen erkennen ihre Rechte auf einen Blick, Sozialberater:innen, Mitarbeiter:innen der Sozial- und Wohlfahrtsverbände sowie Anwält:innen erhalten fachliche Unterstützung für die Durchsetzung der Ansprüche der Ratsuchenden.
Die 32. Auflage des Leitfadens 2023/2024, die erstmals im NOMOS-Verlag, erscheinen wird, ist für April/Mai 2023 geplant. Der Leitfaden kann hier vorbestellt werden: https://t1p.de/vn9cl
Zudem ist für Anfang Januar eine schöne kleine handliche Gesetzessammlung zum Grundsicherungsrecht geplant. SGB II/SGB XII/AsylbLG und die Verfahrensrechte und verschiedene für die Beratung notwendige Gesetze wie WoGG, SGB III, UVG … Diese Gesetzessammlung beinhaltet alle Rechtsänderungen zum Bürgergeld und visualisiert, welche Regelung wann gilt, also das ideale BeraterInnen Kompendium. Die Gesetzessammlung kann hier vorbestellt werden: https://t1p.de/cgblj
So, das war es dann wieder für heute.
Mit freundlichen Grüßen
Euer Tacheles Team
Harald Thomé / Tacheles e.V.