Newsticker

Jahresarchiv

Jahresarchive

Wuppertal Newsletter 30.11.2023

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

sehr geehrte Damen und Herren,

 

 

unser heutiger Newsletter zu folgenden Themen:

1. Aufruf zur Unterstützung von Tacheles

-----------------------------------------------------------------------------

Das Jahresende nähert sich, es ist Zeit einmal Bilanz zu ziehen. Der Verein Tacheles wurde im Februar 1994 aus einer Betroffeneninitiative von Sozialleistungsbeziehenden gegründet und existiert also seit fast 30 Jahren. Seitdem führen wir Sozial- und Existenzsicherungsberatung auf lokaler Ebene durch. Im letzten Jahr haben wir rund 1000 Beratungsanfragen vor Ort beraten. Außerdem bieten wir wöchentlich eine bundesweite Telefonberatung an, ebenso kollegiale Beratung in Vernetzung mit anderen Beratungsstrukturen.

Der Verein Tacheles konfrontiert außerdem die lokalen Behörden mit ihren Defiziten und Missständen und fordert Änderungen ein.

Tacheles beteiligt sich aber genauso gut auf der großen politischen Bühne, schreibt Fachstellungnahmen in den Gesetzgebungsverfahren und macht immer wieder Vorschläge zur Verbesserung der Lage einkommensschwacher Menschen.

Tacheles war vom Bundesverfassungsgericht als Sachverständiger im SGB II-Sanktionsverfahren benannt worden und war am Ausgang des Verfahrens nicht unmaßgeblich beteiligt.

 

Im Jahr 2023 standen und stehen noch folgende Projekte an:

Um mal die größeren Projekte zu nennen.

Der Verein ist ein bundesweit bekannter Leuchtturm, der für den Einsatz für soziale Gerechtigkeit und Empowerment steht. All diese Tätigkeiten erfolgen ohne öffentliche Förderung. Tacheles finanziert sich durch Spenden und eigenwirtschaftliche Tätigkeiten, so Newsletteranzeigen, gewerbliche Einträge im Adressverzeichnis und durch das Betreiben eines Cafés.

Auch die umfangreiche und hoch qualifizierte Beratungsarbeit wird seit Jahrzehnten durch Selbstausbeutung und weitgehend ehrenamtlich sichergestellt.

Um diese Arbeit fortzusetzen, brauchen wir Solidarität und Unterstützung, und zwar EURE!

Daher möchten und müssen wir dazu auffordern, unterstützt Tacheles. Wir brauchen Eure Spenden, um diese Arbeit auch im nächsten Jahr fortsetzen zu können. Der Verein ist auf Eure Unterstützung angewiesen, ohne würde es eng werden.

Daher: wer sich an der Finanzierung beteiligen will und kann, findet hier die Möglichkeiten: https://tacheles-sozialhilfe.de/verein/spenden.html oder https://t1p.de/dxo9g

 

Kurzer Hinweis in Bezug auf Spendenquittungen: Für Spenden bis 300 € bedarf es keiner Spendenquittung. Hier gilt im Rahmen des „vereinfachten Verfahrens“ ein Kontoauszug, eine Buchungsbestätigung der Überweisung oder ein Einzahlungsbeleg zum Nachweis über die Spende. Weitere Infos dazu: https://t1p.de/bdchc

Wir hoffen auf Eure Unterstützung!


2.
Jobcenter Wuppertal – seit langem nicht mehr up to date

-----------------------------------------------------------------------
Seit vier Jahren hat das Jobcenter Wuppertal  hunderttausende Bescheide mit falschen Rechtsfolgenbelehrungen erlassen.


In sämtlichen Leistungsbescheiden des Jobcenters Wuppertal eine Rechtsfolgenbelehrung, die darüber aufklären soll, was passiert, wenn SGB-II-leistungsberechtigte Personen ihren gesetzlichen Pflichten in Bezug auf die Aktivierung und Eingliederung auf den Arbeitsmarkt nicht nachkommen.

So erklärt das Jobcenter, dass „die Leistungen zunächst für 3 Monate gemindert“ werden und „auch ein völliger Wegfall des Arbeitslosengeldes II möglich“ sei. Ebenso steht dort geschrieben: „Leistungsberechtigte zwischen 15 und 25 Jahren, die eine zumutbare Erwerbstätigkeit oder Eingliederungsmaßnahme ablehnen oder sich nicht ausreichend um einen Arbeitsplatz bemühen, erhalten für die Dauer von drei Monaten keine Geldleistung der Grundsicherung mehr“. (Hervorhebung durch die Redaktion)

All diese Sanktionsandrohungen wurden vom Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 5. November 2019 (Az. 1 BvL 7/16) für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht stellte zudem klar, dass diese existenzvernichtenden Sanktionen „ab sofort“, also ab dem 5. November 2019 nicht mehr umgesetzt werden dürfen.


Darüber hinaus wurden mit dem Bürgergeldgesetz die Sanktionsregelung zum 01.01.2023 umfassend geändert und an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts angepasst. Der neue § 31a SGB II bestimmt seitdem, dass Leistungsminderungen oberhalb von 30 Prozent des Regelbedarfes nicht mehr zulässig sind. Ebenfalls nicht mehr zulässig sind die besonders harten Sanktionen bei unter-25-jährigen Leistungsberechtigten, auf die weiterhin in der Rechtsfolgenbelehrungen des Jobcenters Bezug genommen wird.

Die seit über vier Jahren geltende Rechtslage wird vom Jobcenter Wuppertal ignoriert, viele hunderttausend Bescheide sind mit der falschen Rechtslage seitdem verschickt worden. Offensichtlich möchte man dort Bürgergeld beziehende Leistungsberechtigte weiterhin unter Androhung des völligen Entzugs von Leistungen zum Lebensunterhalt unter Druck setzen, als hätte es die BVerfG-Entscheidung und die Gesetzesänderung nicht gegeben.

Der Verein Tacheles hat wegen der fehlerhaften Rechtsfolgenbelehrung am 29.11.2023 eine Fachaufsichtsbeschwerde beim Vorstandsvorsitzenden des Jobcenters und dem Fachreferatsleiter eingelegt. Wir hoffen auf eine zeitnahe Reaktion und Korrektur sämtlicher Textvorlagen und sind gespannt, wie das jahrelange Versäumnis begründet bzw. gerechtfertigt werden wird.

Wir sind gespannt, wie lange es dauert bis das Jobcenter braucht, diese rechtswidrigen Bescheide zu korrigieren.

Hier ein Text auf der Tacheles Homepage dazu: https://t1p.de/a78td
Musterbescheid mit falscher Rechtsfolgenbelehrung: https://t1p.de/53d1v
Fachaufsichtsbeschwerde an Jobcenter: https://t1p.de/mx564


So, das war es dann wieder für heute.

Mit freundlichen Grüßen

Euer Tacheles Team

Zurück