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ZOPOS Studie: Wieviel Haushalte sind von Zwangsumzügen betroffen?

Tacheles wird von der ARGE Wuppertal massiv angegriffen wegen der schweren Vorwürfe in Bezug auf die Unterkunftskosten. Tacheles würde eine nicht akzeptierbare Verunsicherung schaffen, so der Wuppertaler ARGE Leiter Lenz immer wieder.

Tacheles hat in seiner Veröffentlichung unter Ziff. 1 ausgehend von der Berliner Studie die Zahlen für Wuppertal hochgerechnet. Die Wuppertaler Hochrechnung wäre nach Tacheles folglich: das ca. 5.822 Personen in rund 3.080 Bedarfsgemeinschaften in sozialrechtlich unangemessenen Wohnungen wohnen.

Tacheles möchte nun die, dieser Einschätzung zugrunde liegenden Studie, der Öffentlichkeit und auch der ARGE Wuppertal vorlegen.

Download: TOPAS Studie "Sozialstruktur und Lebensverhältnisse der Hartz IV - Empfänger in Kreuzberg"

Weiter möchte Tacheles die Betroffen- und Protestbewegung deutlich darauf aufmerksam machen, daß die Auseinandersetzungen um die Unterkunftskosten eine ziemlich zentrale Auseinandersetzung in diesen Jahr sein wird, aber auch eine Möglichkeit materielle Veränderung vor Ort durchzusetzen. Es werden nicht nur die Gelder massiv zusammengestrichen, nein auch die Existenzen und Lebenszusammenhänge. Es ist einfach nicht akzeptabel, daß Menschen die Jahrzehntelang in einer Wohnung wohnen wegen geringfügigen Überschreitungen zum Auszug aufgefordert werden.

Entscheidende Punkte dabei sind: die Höhe der angemessenen Mieten, wie wird das Kostensenkungsverfahren abgewickelt, welche Härtefallregeln werden eingeführt, inwieweit berät die Behörde ausreichend, welche Fristen setzt die Behörde und auch die Abwickelung selbst: es werden zum Teil so kurze Fristen zur Kostensenkung/Umzug gesetzt, daß man diese nur durch sofortige Kündigung des bestehenden Mietverhältnisses eingehalten werden können. Oder wenn dann noch keine neue Wohnung gefunden wurde oder die Leute ohne Wohnung dastehen oder die neuen Wohnung zu einem Zeitpunkt anzumieten ist, in dem das alte Mietverhältnis noch besteht und vom Amt nur die Miete für die jeweils bewohnte Wohnung übernommen wird, folglich sie die Betroffenen verschulden müssen.

Die ganze Auseinandersetzung um die Unterkunftskosten erzeugt bei den Betroffenen massive Verunsicherung und Existenzangst. Es besteht zudem die Gefahr das sie behördlicherseits in die Verschuldung getrieben werden.

Die Probleme um die Unterkunftskosten sind kommunale Entscheidungen, daß heißt nicht Minister Clement legt die Angemessenheit und die Verfahren fest, sondern die örtlichen (Sozial)verwaltungen. Das Verfahren und die Modalitäten (Unterkunftsrichtlinien) werden in den Sozialausschüssen, Stadtrat und Sozialverwaltungschefetagen entschieden. Folglich lässt sich hier politischer und materieller Druck ausüben.

Dies könnte ein Ansatz für kommunale Proteste sein.

Die Tacheles Aktivitäten haben auch auf Wuppertaler Ebene schon Änderungen erzeugt, Amtsleiter Lenz hat eine 10 % Kulanzgrenze für Bestandsfälle eingeführt Kosten der Unterkunft. Nach der öffentlichen Kritik hat die Verwaltung auch schnell die Richtlinie in Bezug auf die Fristen zur Kostensenkung modifiziert. Die Regelung wurde von "spätestens nach 3 Monaten" sei zur Kostensenkung aufzufordern KdU Wuppertal in nach zwei und "nach weiteren 3 Monaten nur noch die angemessenen Unterkunftskosten als Bedarf zu berücksichtigen" geändert KdU Richtlinie Wpt 8.2005 verändert.

Tacheles - Online Redaktion

Harald Thomé

Hintergründe:

  • Bundesweite KdU Richtlinien
  • TOPAS Studie "Sozialstruktur und Lebensverhältnisse der Hartz IV - Empfänger in Kreuzberg"
  • Wuppertaler KdU - Richtlinie von Feb. 2005
  • Wuppertal Einführung der 10 % Grenze
  • Wuppertaler KdU - Richtlinie von Aug. 2005

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