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Zu wenig Personal: Sozialamt schickt Bescheid an falschen Empfänger

Das Wuppertaler Sozialamt hat einen Bescheid mit sensiblen Daten irrtümlich an den falschen Empfänger geschickt. Grund war eine mangelnde Überprüfung, weil Personal reduziert wurde. Darauf hat der Erwerbslosen-Hilfsverein Tacheles hingewiesen. Die Stadtverwaltung bestätigt: "Das passiert, wenn man zu viel Arbeit vor sich liegen hat. Wir haben uns bei den Betroffenen entschuldigt und suchen für die Zukunft nach einer technischen Lösungsmöglichkeit."

Grund für den Fehler war der Umzug eines Leistungsberechtigten. Er wechselte innerhalb seines Hauses in eine andere Wohnung des selben Eigentümers. Weil die Räume anders bemessen sind, wurde ein neuer Bescheid nötig. Und der ging ausgerechnet an den Vermieter.

Der falsche Empfänger erhielt umfassend Einblick in fremde Daten: Name und Geburtsdatum, die Bankverbindung, Angaben zu Leistungen, soweit zutreffend auch zu Krankheit und Sanktionen. Das ist nicht nur peinlich für den Betroffenen, es ist auch hoch gefährlich. Die Angaben können in der Hand von Dritten für Identitätsdiebstahl und Betrug verwendet werden.

"Das ist schon ein ziemlich krasser Sozialdatenverstoß" Harald Thomé, Vorstand des Erwerbslosen-Hilfsvereins Tacheles


Laut Tacheles haben die Beteiligten in diesem Fall in gewisser Weise Glück gehabt, weil der Vermieter schon vom Leistungsbezug gewusst habe. Zudem komme man wohl vernünftig miteinander aus. Insgesamt aber ist Tacheles in der Bewertung deutlich. Vorstand Harald Thomé: "Das ist schon ein ziemlicher krasser Sozialdatenverstoß. Das spricht für ein dilettantisches Vorgehen der Behörde."

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat den Fall auf Hinweis von Tacheles untersucht. Klares Ergebnis: Die Stadt hat das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Leistungsberechtigten verletzt. Zu rechtfertigen sei das grundsätzlich nicht. Und: "Die ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung – einschließlich der Gewährleistung des Sozialdatenschutzes – ist auch durch eine angemessene Personalausstattung zu gewährleisten."

Die Stadt stimmt dem zu. Ein Sprecher: "Wir bearbeiten mehr Anträge mit weniger Leuten. Aber das darf nicht dazu führen, dass Fehler passieren." Deswegen die Suche nach einer technischen Prüfmöglichkeit. Kontrolle jeweils durch zusätzliche Mitarbeiter verlangt auch der Datenschutzbeauftragte nicht zwingend.
Dessen Behörde bewertet das Geschehen derzeit als Einzelfall. Bei weiteren Beschwerden und Hinweisen auf andauernde Mängel bei der Stadtverwaltung würde man die Ermittlungen aber wieder aufgreifen. Die Schutzmechanismen müssten ausdrücklich auch bei Krankheitsfällen oder anderen Engpässen in den Ämtern greifen.

Harald Thomé fügte hinzu: "Die Sozialleistungsträger verstoßen immer wieder gegen den Sozialdatenschutz. Die Betroffenen sollten sich nicht scheuen, sich an den Datenschutzbeauftragten zu wenden. Wir vom Tacheles tun das immer wieder und die Verwaltungspraxis wird dann meistens angepasst."

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf ist außer per Post,
Telefon 02 11 / 284 24-0 und Mail: poststelle@ldi.nrw.de

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