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Zur Diskussion um das „solidarische Grundeinkommen“

Innerhalb der SPD findet nach den provozierenden Äußerungen von Gesundheitsminister Jens Spahn eine Scheindebatte über die Reform der Hartz IV-Gesetze statt. Eine Auseinandersetzung über die gesellschaftlichen Folgen und negativen Auswirkungen der Agenda 2010 wäre sehr zu begrüßen, aber die derzeit geführten Diskussionen zielen lediglich auf eine Umbenennung und keine positiven Veränderungen ab.
Am 14. März 2003 stellte Altkanzler Gerhard Schröder seine Agenda 2010 der Öffentlichkeit vor. Zwei Jahre später, zum 01. Januar 2005, wurde die Arbeitsmarktreform wirksam. Die Agenda 2010 steht für einen brutalen Umbau der Gesellschaft und einen in der bundesdeutschen Geschichte bisher nie da gewesenen Sozialabbau. Hartz IV bedeutet für Millionen Menschen Armut und Demütigung per Gesetz.
In Wuppertal leben derzeit ca. 51.110 Menschen, davon 4.480 Alleinerziehende und 15.270 Kinder unter 15 Jahren, von Sozialleistungen (Stand. 12/2017). Im September 2016 erklärte der Wuppertaler Sozialdezernent Kühn, dass ca. 33 % aller Kinder und Jugendliche in Wuppertal von Kinderarmut betroffen seien. Es ist anzunehmen, dass diese Zahl bis heute weiter gestiegen ist. Die Hartz-Gesetze betreffen nicht nur Erwerbstätige im Niedriglohnbereich, Arbeitslose und Alleinerziehende, sondern auch dauerhaft Erwerbsunfähige, also Menschen, die dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen und vom Jobcenter in die Grundsicherung geschoben wurden. In der Öffentlichkeit diskutiert man derzeit über
  1. das „solidarische Grundeinkommen“, einem Vorschlag von Berlins Bürgermeister Michael Müller,
     
  2. die „gemeinnützige Arbeit“, ein Ansinnen des Arbeitsministers Hubertus Heil, indem Hartz IV-BezieherInnen neben den Jobcenterleistungen Tätigkeiten in 1-Euro-Jobs erbringen müssen und 

  3. das Bremerhavener Modell der „0-Euro-Jobs“, was bedeutet, dass Leistungsempfänger ohne jegliche Entlohnung zur Arbeit gezwungen werden können.

Alle von den SPD Politikern geäußerten Vorschläge sind nichts anderes als eine Fortsetzung des bisherigen Hartz IV-Systems:
  • Aufrechterhaltung des Sanktionsregimes,
  • Fortsetzung der Unterdeckung der Existenz durch zu geringe Regelleistungen und Unterkunftskosten und
  • ein neues Programm für die Kommunen zur Schaffung von Billigstarbeitsplätzen für Tätigkeiten „die vorher für die Kommunen nicht finanzierbar waren“.

Das Ganze soll dann nur nicht mehr „Hartz IV“ genannt werden.

1. Zum „solidarischen Grundeinkommen“:
Das „solidarische Grundeinkommen“ ist immer an die Annahme einer Beschäftigung gebunden. Laut den Aussagen von Herrn Müller sollen Personen, die einer solchen Tätigkeit nicht nachgehen können oder wollen, im Hartz IV-System bleiben. Eine Abschaffung von Hartz IV, Einführung existenzsichernder Regelbedarfe und Altersrenten sowie einer Befreiung von Sanktionen wird es, genauso wenig wie in den beiden anderen Modellen, nicht geben.
Der vorgesehene Nettolohn von 1.200 € ist zudem alles andere als eine gute Bezahlung. Mit einem Nettolohn von 1.200,- € (1.658,- € Bruttolohn) bleibt häufig sogar noch ein aufstockender Hartz IV-Anspruch, wie die Beispielrechnung anhand des Hartz IV-Bedarfes einer alleinstehenden Person in Wuppertal zeigt:

Regelbedarf:                                                  416,00 €
Bruttokaltmiete in Wuppertal*:                        376,00 €
Heizkosten:                                                     80,00 €
Mehrbedarf Warmwasser:                                   9,57 €
Sozialrechtlicher Bedarf:                            881,57 €

Dem sozialrechtlichen Bedarf ist das Einkommen entgegen zu stellen:
Nettoeinkommen :                                       1.200,00 €
- Grundfreibetrag (ggf. höhere Kosten):            100,00 €
- Erwerbstätigenfreibetrag:                              200,00 €
Anrechenbares Einkommen:                       900,00 €

Mit einem sozialrechtlichen Bedarf von 881,57 € und 900 € anrechenbarem Einkommen hat ein arbeitender Empfänger des Müller´schen „solidarischen Grundeinkommens“ Einkünfte, die lediglich 18,43 € über dem Hartz IV-Bedarf liegen. Berücksichtigt werden muss zudem, dass durch den Wegfall der Sozialleistungen der Rundfunkbeitrag von derzeit 17,50 € pro Monat wieder bezahlt werden muss und somit die Differenz zum Hartz IV-Bedarf nur noch 0,93 € beträgt, ein Anspruch auf ein Sozialticket entfällt somit auch. Jede weitere finanzielle Belastung, wie Nachzahlungen von Betriebskosten oder Gas-Jahresabrechnungen, Krankheit, Schwangerschaft oder Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts bringt Menschen wieder in das Hartz IV-System.

Paare, Alleinerziehende oder Familien mit Kindern können mit dem vorgeschlagenen Hungerlohn in der Regel ihren Lebensunterhalt nicht decken und sind somit automatisch wieder in den aufstockenden Hartz IV-Leistungen.
Das Müller’sche Modell vom „solidarischen Grundeinkommen“ ist zudem auf 150.000 Menschen begrenzt, die Zahl der arbeitsfähigen SGB II-Bezieher beträgt aber derzeit über 4,2 Millionen Menschen.

* Anmerkung:
In Wuppertal wird die Höhe der anrechenbaren Mieten vom Jobcenter seit jeher extrem niedrig angesetzt. Ausgehend von den Berliner Mietoberwerten (angemessene Bruttokaltmieten 404,- €, im sozialen Wohnungsbau zzgl. 10 % = 40,40 €) hätten alleinstehende Berliner Hartz IV-Bezieher von vorneherein einen Aufstockungsanspruch, weil das Müller´sche „solidarische Grundeinkommen“ nicht ausreicht, um den sozialrechtlichen Bedarf zu decken.

2. Zur „gemeinnützigen Arbeit“ von Arbeitsminister Hubertus Heil:
Hubertus Heil hat sein Modell bislang nicht näher konkretisiert. Es ist aber davon auszugehen, dass er sich auf die mit der Einführung der Agenda 2010 erschaffenen „1-Euro-Jobs“ bezieht. Ob im Detail 1,- €, 1,50 € oder 1,80 € die Stunde gezahlt werden, hat für die daraus entstehenden Folgen keine Bedeutung. 1-Euro-Jobber arbeiten höchstens 30 Wochenstunden und haben bei einem Stundensatz von 1,50 € zusätzlich 193,50 € im Monat zur Verfügung. Dies klingt im ersten Moment, mit Blick auf die dadurch leicht verbesserte Lebenssituation, verlockend. Jedoch ist der 1-Euro-Jobs ist nichts anderes als prekäre Arbeit ohne jegliche Arbeitnehmerrechte. So gibt es z. B. im Krankheitsfall keine Lohnfortzahlung und somit keine Sicherung des zusätzlichen Einkommens. Der 1-Euro-Job begründet kein Beschäftigungsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts. Die durchschnittliche Dauer beträgt 6 Monate, eine Verlängerung um weitere 6 Monate ist z. B. laut einer Dienstanweisung des Wuppertaler Jobcenters möglich.

3. Zum 0-Euro-Job-Modell in Bremerhaven
Die Bremerhavener Agentur für Arbeit will im ersten Quartal 2018 mit einem Pilotprojekt schwer vermittelbare Langzeitarbeitslose entgeltfrei für Firmen und Kommunen arbeiten lassen. Detlef Scheele (vormals Sozialsenator in Hamburg, jetzt Vorstandsvorsitzender der Bundesagentur für Arbeit) und Andrea Nahles (vormals Arbeitsministerin, designierte SPD-Vorsitzende) erfüllen den Traum aller Unternehmer: kostenfreie und jederzeit zur Verfügung stehende Arbeitskräfte. Damit erhält die von Herrn Scheele angekündigte „Verfolgungsbetreuung“ bzw. „fürsorgliche Belagerung“ konkrete Konturen.
Was dieses Modell an Entrechtung bedeutet, bedarf keiner näheren Erklärung.

Alle drei Diskussionsstränge sind ausschließlich Modelle der aktivierenden Arbeitsmarktpolitik:
  • Zu geringe und unterdeckte Regelbedarfe (kein Mensch kann von 416,- €, inkl. Stromanteil, Kosten für Kleidung, Ansparung für Haushaltsgegenstände, Gesundheitskosten, Verhütung etc. menschenwürdig leben).
  • Zu geringe Unterkunftskosten. In Wuppertal z. B. sind im Jahr 2017 weit mehr als 4,4 Millionen Euro an Unterkunftskosten nicht vom Jobcenter übernommen worden. Das sind 15,45 € pro Bedarfsgemeinschaft im Monat, die das JC nicht bezahlt.
  • Aufrechterhaltung des Sanktionsregimes (schlimmstenfalls Sanktionen bis zur Obdachlosigkeit) .
  • Es gibt kaum Förderung zur Integration in den Arbeitsmarkt, sondern häufig nur sinnentleerte Beschäftigungsmaßnahmen und dadurch keine nachhaltige Arbeitsmarktintegration.


Mit der Einführung der Hartz IV-Gesetze und verschiedener weiterer Eingriffe in den Arbeitsmarkt wurde vor 13 Jahren der Niedriglohnsektor eingeführt und etabliert. Bereits im Januar 2005 verkündete der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder kurz nach der Einführung der Agenda 2010 auf dem Weltwirtschaftsforum in Davos: „Wir müssen und wir haben unseren Arbeitsmarkt liberalisiert. Wir haben einen der besten Niedriglohnsektoren aufgebaut, den es in Europa gibt.“ Gleichzeitig wurden die Rentenansprüche massiv gekürzt, Arbeitsrechte abgebaut, die Minijobs und Zeitarbeitsfirmen eingeführt. In der Summe haben diese Eingriffe zu einer negativen Umgestaltung der Gesellschaft geführt. Der Leiter des Wuppertaler Jobcenters, Thomas Lenz, hat seinen Teil dazu beigetragen und versucht nach wie vor, sein „Wuppertaler System“ als erfolgreich zu verkaufen. Tatsächlich haben er und seine Mannschaft es geschafft, das Jobcenter Wuppertal zu einem der restriktivsten, willkürlichsten und somit menschenrechtsverletzenden Behörden in diesem Lande herunterzuwirtschaften.

Es sind dringend Reformen notwendig:
  1. die zu geringen Regelleistungen im SGB II, SGB XII und AsylbLG müssen deutlich angehoben werden, 600,- € sind hier zu befürworten.
    Damit würden die Lebensbedingungen von derzeit ca. sieben Millionen Menschen, die Leistungen nach dem SGB II, SGB XII oder AsylbLG beziehen, auf ein akzeptables und menschenwürdiges Niveau angehoben. Zudem würde durch eine deutliche Regelsatzerhöhung die vielbeklagte Kinder- und Altersarmut abgeschafft.

  2. Das verfassungswidrige Sanktionsregime muss abgeschafft werden.
    Menschen jeglichen Anspruch auf existenzsichernde Leistungen zu entziehen, sie bis in die Obdachlosigkeit zu sanktionieren, ist verfassungswidrig.

  3. Es müssen Maßnahmen für eine geeignete Arbeitsmarktintegration angeboten werden: Fortbildung, Qualifizierung, Umschulungen und ein in allen Zweigen der Sozialversicherung pflichtiger zweiter Arbeitsmarkt (auch in der Arbeitslosenversicherung) mit einer bedarfsdeckenden Entlohnung weit oberhalb der bisher vorgeschlagenen Hungerlöhne.
    Das bedeutet einen sofortigen Stopp der häufig sinnlosen Arbeitsmarktmaßnahmen, Bewerbungstrainings und "tagesstrukturierenden Maßnahmen", wie sie sehr gerne von den Wuppertaler Beschäftigungsträgern in Kooperation mit dem Jobcenter angeboten werden.

  4. Der gesetzlich festgelegte Mindestlohn muss von 8,84 €/Stunde auf 12,- €/Stunde angehoben werden, um die hohe Zahl der Erwerbstätigen mit aufstockenden Leistungen zu verringern.


Harald Thomé

Tacheles Online - Redaktion 


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