Aktuelles

Geht doch Jobcenter Wuppertal
Neues zum Fall des 59-Jährigen der fast vom Jobcenter Wuppertal obdachlos gemacht worden wäre. Das JC übernimmt nun auch die Rechtsverfolgungskosten.

Aufruf: Für soziale Sicherheit und eine gerechte Verteilung – gegen Sozialstaatsabbau und Hetze gegen Leistungsberechtigte
Mit einem gemeinsamen Aufruf kritisiert ein breites Bündnis aus Gewerkschaften, Sozial- und Wohlfahrtsverbänden, dem Mieterbund, Pro Asyl und Erwerbslosen-Initiativen Forderungen nach sozialen Kürzungen und verurteilt die aktuelle Stimmungsmache gegenüber schutz- und hilfebedürftigen Menschen scharf.

Die Brandmauer fällt – Laut auf die Straße, jetzt erst recht!
Kundgebung am 28.01.2025 um 18 Uhr, Johannes-Rau Platz in Wuppertal-Barmen
Wir sagen STOP. Wir werden laut!
Mit Kochtöpfen und Trillerpfeifen. Mit Rasseln oder Tröten. Mit Pauken und Trompeten: Alle zusammen gegen den Faschismus!
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Nie wieder ist jetzt - Demokratie und Menschenwürde sind nicht verhandelbar!
Aufruf zur Kundgebung, Demonstration und Aktionen von "Omas gegen Rechts" und dem Bündnis "Wuppertal stellt sich quer"
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Neue Werte für Unterkunft und Heizung in Wuppertal
Das Jobcenter/Sozialamt Wuppertal haben die Werte für Unterkunfts- und Heizkosten zum 01.01.2025 zeitnah zum Jahresbeginn festgesetzt
Veröffentlichung der Werte und eine Kurzkritik
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Unzulässige Kürzungen der Unterkunftskosten bei Umzügen in der Covid-Zeit im SGB II/SGBXII und der Möglichkeit jetzt noch rückwirkend Teile der gekürzten Gelder zurückzuerhalten
Die Jobcenter und Sozialämter haben bei Umzügen in eine „unangemessen" teure Wohnung in der Covid-Zeit, bzw. in Bewilligungszeiträumen, die zwischen 03/2020 bis 12/2023 begonnen haben, die Unterkunfts- und Heizkosten rechtswidrig nicht übernommen. Das BSG hat entschieden, dass diese Behördenpraxis unzulässig war, da auch bei Umzügen die „Angemessenheit“ der Unterkunft gesetzlich fingiert wurde. Auch stellte das BSG klar, das eine Kürzung grundsätzlich nur nach einem Kostensenkungsverfahren erfolgen darf.
Von dieser rechtswidrigen Behördenpraxis sind bis heute eine Reihe Menschen betroffen und können durch sog. Überprüfungsanträge zumindest rückwirkend bis 01/2024 eine Nachzahlung der zu Unrecht nicht erhaltenen Gelder erzwingen und in Teilen auch für die Zukunft.