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Neue Werte für Unterkunft und Heizung in Wuppertal
Das Jobcenter/Sozialamt Wuppertal haben die Werte für Unterkunfts- und Heizkosten zum 01.01.2025 zeitnah zum Jahresbeginn festgesetzt
Veröffentlichung der Werte und eine Kurzkritik
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Unzulässige Kürzungen der Unterkunftskosten bei Umzügen in der Covid-Zeit im SGB II/SGBXII und der Möglichkeit jetzt noch rückwirkend Teile der gekürzten Gelder zurückzuerhalten
Die Jobcenter und Sozialämter haben bei Umzügen in eine „unangemessen" teure Wohnung in der Covid-Zeit, bzw. in Bewilligungszeiträumen, die zwischen 03/2020 bis 12/2023 begonnen haben, die Unterkunfts- und Heizkosten rechtswidrig nicht übernommen. Das BSG hat entschieden, dass diese Behördenpraxis unzulässig war, da auch bei Umzügen die „Angemessenheit“ der Unterkunft gesetzlich fingiert wurde. Auch stellte das BSG klar, das eine Kürzung grundsätzlich nur nach einem Kostensenkungsverfahren erfolgen darf.
Von dieser rechtswidrigen Behördenpraxis sind bis heute eine Reihe Menschen betroffen und können durch sog. Überprüfungsanträge zumindest rückwirkend bis 01/2024 eine Nachzahlung der zu Unrecht nicht erhaltenen Gelder erzwingen und in Teilen auch für die Zukunft.
Offener Brief an die Leitung des Jobcenters Wuppertal mit der Aufforderung zur Korrektur der rechtswidrigen Rückforderungsbescheide gegen wohnungs- und obdachlose Menschen
Das Jobcenter Wuppertal verlangt von wohnungs- oder obdachlosen Leistungsbeziehenden monatliche eine persönliche Vorsprache. Bei dieser soll zusätzlich noch eine Erklärung abgegeben werden, dass sich an den bisherigen Verhältnissen nichts geändert habe. Erfolgt diese Vorsprache und geforderte „Nichtshatsichgeändertmitteilung“ nicht, werden erbrachte Leistungen zurückgefordert.
Jetzt hat Tacheles mit einem offenen Brief und Überprüfungsantrag die Jobcenterleitung zur Offenlegung der Zahlen aufgefordert und darauf hingewiesen, dass alle dazu erlassenen Bescheide von Amts wegen aufzuheben und zu korrigieren sind.
Erste Aufhebung von Rückforderungen gegen Wuppertaler Obdachlose
Im November 2024. hat Tacheles die rechtswidrige Verwaltungspraxis des Jobcenter Wuppertal thematisiert, nach deren Auffassung hätten wohnungs- und obdachlose Menschen trotz postalischer Erreichbarkeit, die Pflicht zur monatlichen Vorsprache und Mitteilung, dass sich nichts geändert habe. Beide Pflichten existieren nicht, außer in der Fantasie der hiesigen Behörde. Jetzt hat das Jobcenter nach einem ersten umfassend begründeten Widerspruch in einem ersten Fall den Aufhebungs- und Erstattungsbescheid zurückgenommen worden.
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Aufruf zur Unterstützung von Tacheles
Tacheles benötigt als nicht staatlich finanzierte NGO finanzielle Unterstützung zur Weiterführung der Arbeit
Zum Thema Weihnachtsgeschenke im SGB II/SGB XII
Ein paar Grundinfos zum Thema behördlicher Anrechnung von Weihnachtsgeschenken im SGB II/SGB XII
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